„Unser Anspruch ist es, für Ihr Problem die passende rechtliche, wirtschaftliche und praktikable Lösung zu finden.“
Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten am Bau Baubeteiligten. Der Schwerpunkt des privaten Baurechts liegt in den vertraglichen Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber , Besteller) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (Auftragnehmer wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Die rechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten regelt das Bauvertragsrecht. Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag zwischen Auftraggeber/Besteller und Auftragnehmer (Unternehmer) über Herstellung, Wiederherstellung, Abriss oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Die vertraglichen Vereinbarungen richten sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) / der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Wesentliche Unterschiede zwischen dem BGB und der VOB ergeben sich in den Bereichen Abnahmemöglichkeiten, Überlassung der Unterlagen, Arbeitsbedingungen am Bauplatz, Mängelhaftung inkl. Rücktrittsrecht, Vergütung und Verjährung.
Die Schwerpunkte unserer beratenden und prozessualen Tätigkeit sind:
Vorausschauende und interessengerechte baurechtliche Beratung
(Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Vertragsabwicklung, Vertragsbeendigung)Baubegleitende Rechtsberatung, Bauabnahme
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen unter Einsatz
von vertraglichen Sicherheiten und BürgschaftenSicherung von Werklohnansprüchen auch
gegen Insolvenz des AuftraggebersDurchsetzung berechtigter Werklohnansprüche und
Abwehr unberechtigter MängeleinredenAbwicklung der Ansprüche von Bauherren und Unternehmern
bei Leistungsstörungen / Mängeln und vorzeitiger Vertragsbeendigung bei
Kündigung und InsolvenzProzessvertretung von Privatleuten und Unternehmern
Durchführung von Beweissicherungsverfahren und Schiedsabreden