Baustelle mit Kränen umgeben von Wolkenkratzern

„Unser Anspruch ist es, für Ihr Problem die passende rechtliche, wirtschaftliche und praktikable Lösung zu finden.“

Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten am Bau Baubeteiligten. Der Schwerpunkt des privaten Baurechts liegt in den vertraglichen Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber , Besteller) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (Auftragnehmer wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Die rechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten regelt das Bauvertragsrecht. Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag zwischen Auftraggeber/Besteller und Auftragnehmer (Unternehmer) über Herstellung, Wiederherstellung, Abriss oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Die vertraglichen Vereinbarungen richten sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) / der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Wesentliche Unterschiede zwischen dem BGB und der VOB ergeben sich in den Bereichen Abnahmemöglichkeiten, Überlassung der Unterlagen, Arbeitsbedingungen am Bauplatz, Mängelhaftung inkl. Rücktrittsrecht, Vergütung und Verjährung.

Die Schwerpunkte unserer beratenden und prozessualen Tätigkeit sind:

  • Vorausschauende und interessengerechte baurechtliche Beratung
    (Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Vertragsabwicklung, Vertragsbeendigung)

  • Baubegleitende Rechtsberatung, Bauabnahme

  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen unter Einsatz
    von vertraglichen Sicherheiten und Bürgschaften

  • Sicherung von Werklohnansprüchen auch
    gegen Insolvenz des Auftraggebers

  • Durchsetzung berechtigter Werklohnansprüche und
    Abwehr unberechtigter Mängeleinreden

  • Abwicklung der Ansprüche von Bauherren und Unternehmern
    bei Leistungsstörungen / Mängeln und vorzeitiger Vertragsbeendigung bei
    Kündigung und Insolvenz

  • Prozessvertretung von Privatleuten und Unternehmern

  • Durchführung von Beweissicherungsverfahren und Schiedsabreden

Ansprechpartner

Thorsten Hartl

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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