„Unser Ziel ist es Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Neustart erfolgreich zu begleiten.“
Insolvenzrecht
Wir vertreten Sie als Unternehmen, als Geschäftsführer, als (Mit-) Gesellschafter, als Selbständiger, als Gläubiger, als ehemaliger Selbständiger und als Privatperson bundesweit in allen insolvenzrechtlichen Fragen.
Das Spektrum unserer Beratung und Vertretung umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:
Beratung von Unternehmen
in der Krise zur Vermeidung eines Insolvenzverfahren, insbesondere die Überprüfung und Erarbeitung von Sanierungsmöglichkeiten sowie Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz Ihres Unternehmens – auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder unserem Kooperationspartner, der Steuerberatungskanzlei Wienen & Partner mbB, Limburgerhof.
Wir unterstützen Sie bzw. Ihr Unternehmen insbesondere z.B.
bei Besprechungen mit Ihren Banken oder Ihren Gläubigern in der Krise Ihres Unternehmens
bei der Beseitigung von Insolvenzgründen
bei Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern,
bei der Vorbereitung und Stellung eines Insolvenzantrags
Beratung und gerichtliche Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
Wir unterstützen und beraten Sie zur Vermeidung der Verwirklichung von Insolvenzstraftaten und zur Vermeidung der persönlichen Haftung, bspw. wegen Insolvenzverschleppung. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Inanspruchnahme
durch den Insolvenzverwalter z.B. wegen Geschäftsführerhaftung, Insolvenzanfechtung etc.
durch Gläubiger
durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Ermittlungsverfahren
Wir begleiten Sie in allen Belangen während des Insolvenzantragsverfahrens, als auch im eröffneten Verfahren über das Vermögen Ihres Unternehmens.
Wir vertreten Sie als Gläubiger
Wir nehmen Ihre Rechte im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens und im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Schuldners wahr. Wir unterstützen Sie insbesondere im Rahmen
der Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle,
der Geltendmachung Ihrer Sicherungsrechte (z.B. von Aus- und Absonderungsrechten)
der Teilnahme an Gläubigerversammlungen
der Stellung von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung (bei natürlichen Personen)
der Stellung von Strafanzeigen
der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von Insolvenzanfechtungs- und sonstigen Ansprüchen des Insolvenzverwalters
von Unternehmens(ver-)käufen aus der Insolvenz
Als Verbraucher (Privatperson) und/oder (ehemaliger) Selbständiger
führen wir für Sie den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch (§ 304 InsO) durch und unterstützen Sie bei der Stellung Ihres Insolvenzantrages zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahren oder des Regelinsolvenzverfahren nebst Restschuldbefreiungs- und ggf. Stundungsantrag.
Wir beraten Sie über den zeitlichen und organisatorischen Ablauf des Insolvenzverfahrens zur Erlangung der Restschuldbefreiung.
Wir erstellen für Sie als Schuldner
Vermögensverzeichnisse, Vermögensübersichten, Gläubiger- und Forderungsverzeichnisse,
die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Wir vertreten Sie als Schuldner
bei der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs
im laufenden Insolvenzantragsverfahren und
im eröffneten Verfahren in allen Belangen gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter
Neben der Rechtsberatung gehört die Insolvenzverwaltung zum Schwerpunkt der Kanzlei. Seit 2001 wird Rechtsanwalt Christoph Wienen von verschiedenen Insolvenzgerichten als Sachverständiger und Insolvenzverwalter in Unternehmensinsolvenzverfahren und in Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt.